Allgemeine Geschäftsbedingungen
RheinRuhr Marketing GmbH
Für Verträge mit Geschäftskunden
Entwurfsstand: 3. November 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der
RheinRuhr Marketing GmbH
Krefelder Straße 315
47229 Duisburg
Amtsgericht Duisburg, HRB 40807
– nachfolgend „Agentur“ –
und ihren Auftraggebern über Website-Erstellung, Marketingbetreuung sowie ausdrücklich vereinbarte ergänzende Leistungen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Diese AGB sind nicht für Verträge mit Verbrauchern bestimmt.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und den ergänzend vereinbarten Projektunterlagen.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf unserer Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Eine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch führt allein noch nicht zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags.
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung zustande. Maßgeblich sind die dabei vereinbarten Leistungen und Bedingungen.
3. Leistungsumfang
Die Agentur erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Websites;
- Überarbeitung und Relaunch bestehender Websites;
- Planung und Umsetzung vereinbarter Marketingmaßnahmen;
- laufende Marketing- und Websitebetreuung;
- kombinierte Pakete aus Marketing und konkret vereinbarten buchhaltungsbezogenen Leistungen.
Welche Leistungen im Einzelfall geschuldet sind, ergibt sich ausschließlich aus der vertraglichen Vereinbarung.
Bezeichnungen wie „Komplettpaket“ oder „Full Service“ beziehen sich auf den vereinbarten Umfang. Sie begründen keine Verpflichtung zur Erbringung unbegrenzter oder nicht vereinbarter Leistungen.
Zusatzleistungen wie Shops, Buchungssysteme, Schnittstellen, weitere Sprachversionen, Foto- und Videoproduktionen, Hosting, Wartung oder kostenpflichtige Lizenzen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
4. Website-Erstellung und Relaunch
Bei der Erstellung oder Überarbeitung einer Website schuldet die Agentur das vereinbarte Arbeitsergebnis entsprechend der Leistungsbeschreibung.
Seitenumfang, Funktionen, Gestaltung, Inhaltsübernahme und technische Anforderungen werden projektbezogen festgelegt. Dies gilt auch für die unterstützten Browser und Endgeräte sowie besondere Anforderungen an Barrierefreiheit, Schnittstellen oder Datenmigration.
Bei einem Relaunch wird abgestimmt, welche Inhalte, Funktionen und bestehenden Seitenadressen übernommen werden. Die Prüfung und Einrichtung von Weiterleitungen erfolgt im vereinbarten Umfang.
Die öffentliche Freischaltung erfolgt nach Abstimmung mit dem Auftraggeber.
5. Marketingbetreuung
Bei laufenden Beratungs- und Marketingleistungen schuldet die Agentur die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten.
Schwerpunkte, Arbeitsumfang, Abstimmungstermine, Freigabeprozesse und gegebenenfalls Auswertungen werden im Angebot oder in einer ergänzenden Vereinbarung festgelegt.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich als verbindliche Leistung vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung werden insbesondere keine bestimmten Suchmaschinenpositionen, Reichweiten, Anfragen, Bewerbungen, Umsätze oder Gewinne zugesagt.
Die Verpflichtung zur Lieferung ausdrücklich vereinbarter Arbeitsergebnisse bleibt hiervon unberührt.
6. Buchhaltungsbezogene Leistungen und kombinierte Pakete
Buchhaltungsbezogene Leistungen werden nur übernommen, wenn sie konkret vereinbart wurden und die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Erbringung vorliegen.
Vor der Beauftragung wird festgelegt:
- welche Tätigkeiten übernommen werden;
- wer die jeweilige Leistung erbringt;
- welche Unterlagen und Informationen benötigt werden;
- welche Zuständigkeiten beim Auftraggeber verbleiben;
- welche Übergaben, Termine und Schnittstellen zu beachten sind.
Soweit die Agentur eine Leistung selbst schuldet und hierfür einen Dienstleister einsetzt, bleibt sie für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verantwortlich.
Soll eine Leistung aufgrund eines gesonderten Vertrags unmittelbar durch einen anderen Anbieter erbracht werden, wird dies dem Auftraggeber vor Beauftragung ausdrücklich mitgeteilt.
Eine allgemeine Bezeichnung als „Buchhaltungspaket“ umfasst keine Steuerberatung, Rechtsberatung, Jahresabschlusserstellung oder Erstellung von Steuererklärungen. Solche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit einem hierzu befugten Leistungserbringer.
Die Zusammenarbeit mit einer Steuerberatung oder anderen Beteiligten erfolgt im vereinbarten Umfang und unter Beachtung erforderlicher Berechtigungen und Datenschutzvorgaben.
7. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit.
Er benennt eine zuständige Ansprechperson und bündelt Rückmeldungen nach Möglichkeit, damit Abstimmungen und Freigaben nachvollziehbar erfolgen können.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Texten, Bildern, Logos und sonstigen Materialien besitzt. Die Agentur weist auf für sie erkennbare Bedenken hin.
Für buchhaltungsbezogene Leistungen sind Unterlagen vollständig, zutreffend und innerhalb der vereinbarten Fristen bereitzustellen. Prüfpflichten der Agentur richten sich nach dem jeweiligen Auftrag und den gesetzlichen Vorgaben.
Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende notwendige Mitwirkung, informiert die Agentur über die Auswirkungen. Betroffene Termine werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verzögerung und einer angemessenen Wiederanlaufzeit angepasst.
Zusätzliche vergütungspflichtige Arbeiten werden vor ihrer Ausführung abgestimmt.
8. Korrekturen und Änderungen des Auftrags
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Website-Erstellung zwei Korrekturrunden innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.
Eine Korrekturrunde umfasst die Bearbeitung gebündelter Änderungswünsche zum vorgelegten Entwurf.
Neue Funktionen, zusätzliche Seiten oder grundlegende Änderungen einer bereits abgestimmten Gestaltung können eine Erweiterung des Auftrags darstellen. Die Agentur informiert vorab über zusätzliche Kosten und Auswirkungen auf Termine. Die Umsetzung erfolgt nach entsprechender Vereinbarung.
Die Beseitigung von Mängeln zählt nicht als Korrekturrunde und wird nicht zusätzlich berechnet.
9. Termine und Projektablauf
Verbindliche Termine werden ausdrücklich vereinbart. Andere Zeitangaben dienen der Projektplanung.
Erkennt die Agentur eine erhebliche Verzögerung, informiert sie den Auftraggeber und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.
Gesetzliche Rechte wegen Verzugs oder anderer Leistungsstörungen bleiben unberührt.
10. Abnahme
Soweit eine Leistung der Abnahme unterliegt, stellt die Agentur das fertiggestellte Arbeitsergebnis zur Prüfung bereit und fordert den Auftraggeber zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist auf.
Ein vertragsgemäß hergestelltes Werk ist abzunehmen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Etwaige Mängel sollen nachvollziehbar beschrieben werden.
Für die Voraussetzungen und Folgen der Abnahme, einschließlich einer gesetzlich vorgesehenen Abnahmefiktion, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Diese AGB begründen keine zusätzliche Abnahmefiktion allein aufgrund einer ausbleibenden Rückmeldung.
11. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Für Website-Projekte gilt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde:
- 50 Prozent der vereinbarten Vergütung nach Vertragsschluss als Vorauszahlung;
- 50 Prozent nach Fertigstellung und Abnahme.
Die Vorauszahlung wird vollständig auf die Gesamtvergütung angerechnet.
Für laufende Leistungen gelten die vereinbarten Abrechnungszeiträume und Vergütungen.
Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang zu bezahlen, frühestens jedoch mit Eintritt der vereinbarten Fälligkeit.
Werbebudgets, Domainkosten, Hostingkosten, kostenpflichtige Lizenzen, Stockmaterial und sonstige Fremdkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Zusätzliche Kosten werden vor Beauftragung abgestimmt.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
12. Werbebudgets, Konten und externe Plattformen
Werbebudgets werden vor ihrem Einsatz vereinbart. Eine Überschreitung des freigegebenen Budgets bedarf einer vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Die Einrichtung und Verwaltung von Werbe-, Analyse- und sonstigen Plattformkonten richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Soweit möglich und vereinbart, werden die Konten auf den Auftraggeber eingerichtet.
Die Agentur erhält die für ihre Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen.
Für externe Plattformen gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen. Änderungen, Einschränkungen oder Störungen solcher Plattformen können die Leistungserbringung beeinflussen.
Die Agentur informiert über wesentliche Auswirkungen, sobald sie davon Kenntnis erhält, und stimmt erforderliche Maßnahmen ab. Ihre Verantwortung für eigene Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
13. Nutzungsrechte und Übergabe
Nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Leistung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den dafür erstellten Arbeitsergebnissen.
Ob ausschließliche Rechte, weitergehende Bearbeitungsrechte oder besondere Übertragungsrechte eingeräumt werden, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Für Drittmaterialien und eingesetzte Software, insbesondere Bilder, Schriftarten, Themes und Plugins, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Die Agentur weist auf ihr bekannte Einschränkungen hin, die für die vereinbarte Nutzung wesentlich sind.
Rechte an bereits bestehenden Werkzeugen, allgemeinen Methoden und wiederverwendbaren Komponenten verbleiben bei ihrem jeweiligen Rechteinhaber. Die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte werden hiervon nicht eingeschränkt.
Die Übergabe von Administrationszugängen, Dateien und Dokumentationen richtet sich nach dem vereinbarten Umfang. Eigene Konten und vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte bleiben ihm zugeordnet.
14. Wartung, Hosting und Datensicherung
Laufende Wartung, Sicherheitsupdates, Backups, Hosting und spätere Inhaltsänderungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Bei entsprechenden Verträgen werden Umfang, Zuständigkeiten, Sicherungsintervalle und gegebenenfalls Reaktionszeiten gesondert festgelegt.
Ohne entsprechende Vereinbarung besteht nach Projektabschluss keine fortlaufende Pflicht zur Überwachung oder Aktualisierung der Website.
Gesetzliche Mängelrechte und sonstige bestehende Vertragspflichten bleiben unberührt.
15. Rechtliche Inhalte und Datenschutz
Die Agentur erbringt im Rahmen ihrer Website- und Marketingleistungen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Der Auftraggeber stellt erforderliche Rechtstexte bereit oder lässt diese durch einen hierzu befugten Anbieter erstellen und prüfen.
Die Agentur setzt vereinbarte technische Funktionen, beispielsweise eine Einwilligungsverwaltung, entsprechend der Leistungsbeschreibung um. Eigene gesetzliche Pflichten und die Verantwortung für die fachgerechte technische Umsetzung bleiben unberührt.
Beide Parteien beachten die jeweils für sie geltenden Datenschutzvorschriften.
Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Andere notwendige datenschutzrechtliche Vereinbarungen werden entsprechend den tatsächlichen Zuständigkeiten getroffen.
Diese AGB ersetzen solche Vereinbarungen nicht.
16. Vertraulichkeit und Einsatz von Dienstleistern
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Geschäfts- und Betriebsinformationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werden, vertraulich.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die rechtmäßig öffentlich bekannt sind, unabhängig rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Die Agentur kann geeignete Dienstleister zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen einsetzen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Erforderliche Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen werden dabei berücksichtigt.
17. Referenzen
Die öffentliche Verwendung des Namens, Logos oder von Projektergebnissen des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung.
Umfang und Form der Veröffentlichung werden dabei abgestimmt.
18. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Auftraggeber soll festgestellte Mängel möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitteilen und erforderliche Informationen zur Fehleranalyse bereitstellen.
Die Agentur erhält im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen Gelegenheit zur Nacherfüllung.
Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte führen nicht pauschal zum Verlust von Mängelrechten. Für Störungen, die ausschließlich durch solche Änderungen verursacht wurden und nicht auf einer Pflichtverletzung der Agentur beruhen, ist die Agentur nicht verantwortlich.
19. Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie, soweit sich aus der Garantie eine weitergehende Haftung ergibt. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
20. Vertragslaufzeit und Kündigung
Laufzeit, Leistungsbeginn und ordentliche Kündigungsfristen laufender Verträge ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
Diese AGB begründen keine eigenständige Mindestlaufzeit oder automatische Vertragsverlängerung. Fehlt eine vertragliche Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und andere gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Bei Beendigung der Zusammenarbeit erfolgt die Herausgabe vereinbarter Unterlagen, Daten und Zugänge nach Maßgabe des Vertrags und der gesetzlichen Bestimmungen.
Zusätzliche Unterstützung bei einem Anbieterwechsel wird gesondert vereinbart, soweit sie nicht bereits vertraglich oder gesetzlich geschuldet ist.
21. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Agentur. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Vertragsänderungen sollen aus Nachweisgründen in Textform dokumentiert werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

